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Hass-Postings gegen Journalisten

New York (pte/09.02.2009/13:45) – Im Web können User-Kommentare deutlich schneller abgeben werden. Nun schliesst die New York Times ihr Online-Forum wegen persönlicher Angriffe gegen Journalisten.

Die zunehmende Beliebtheit von Kommentar-Postings auf Nachrichten- und Zeitungsportalen hat das Verhältnis von Journalist und Leser nachhaltig verändert. Während es noch vor wenigen Jahren nur sehr eingeschränkt möglich war, seine persönliche Meinung zu einem veröffentlichten Artikelinhalt abzugeben, sind die diesbezüglichen Möglichkeiten im Internetzeitalter wesentlich umfangreicher. Dass diese Entwicklung auch ihre Schattenseite hat, zeigt das Beispiel der New-York-Times-Journalistin Emily Gould, die nach der Veröffentlichung eines ihrer Beiträge regelrecht mit hasserfüllten User-Postings bombardiert worden ist. Insgesamt 1.216 Kommentare fanden sich im Forum-Bereich zu ihrem Artikel bevor sich die Zeitung dazu gezwungen sah, den entsprechenden Thread zu schließen. „Es hatte den Anschein, als würden die User darum wetteifern, wer das schlimmste und schockierendste Posting abgibt“, schildert Gould gegenüber dem Guardian.

Das Problem, dass einzelne Autoren aufgrund der Angst sich einem Verbalangriff der Leser auszusetzen, eher auf eine bestimmte Veröffentlichung verzichten würden, sieht der Experte zumindest in Deutschland nicht gegeben. „Foren-Betreiber sind nach deutschem Recht voll für die Inhalte verantwortlich, die dort veröffentlicht werden. Die Möglichkeit, auf diese Weise einen persönlichen Angriff auf den Journalisten zu starten, ist insofern eher eingeschränkt, da die Betreiber strafrechtliche Konsequenzen tunlichst vermeiden wollen und deshalb ungeeignete Inhalte nicht auf ihren Seiten zulassen“, fasst Zörner zusammen.
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Unsere Anmerkung hierzu

Es ist sicher so, und das nicht ohne Grund, dass die Rechtslage in Deutschland Möglichkeiten bereit hält, Entgleisungen zu unterbinden und Urheber zu verfolgen. Leider gilt dies jedoch nur für in Deutschland und auf deutschen Plattformen verbreitete Inhalte, deren Urheber auch zweifelsfrei ermittelbar sind.

Was der Experte hierbei jedoch vergisst, ist, dass durch die Globalisierung des Internet Inhalte, die für deutsche Zielgruppen bestimmt sind, nicht zwangsläufig über in Deutschland gehostete Angebote verbreitet werden, sondern gezielt Angebote und Plattformen genutzt werden, die für deutsche Strafverfolgungsbehörden unerreichbar sind und User sich bewusst anonym im Internet bewegen, um zu verhindern, dass Inhalte zweifelsfrei ihnen als Urheber zugeordnet werden können. Sich gegen anonyme Beleidigung, Verleumdung und Bedrohung zu wehren, die vorsätzlich über ausländische Angebote verbreitet werden, ist zumindest heutzutage noch sehr schwer. Mit deutschem Strafrecht lässt sich ein Foren- oder Blogbetreiber in den USA oder Asien kaum schrecken. In diesem Bereich wäre eine internationale Zusammenarbeit der Ermittlungsbehörden ein Schritt in die richtige Richtung und dringend erforderlich.

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