Startseite > Allgemein > Auge um Auge ohne Verständnis

Auge um Auge ohne Verständnis

Besonders perfide Cyberstalker machen auch nicht vor den Familien ihrer Zielpersonen halt. So wurde kützlich ein Fall bekannt, in dem bewusst Familienangehörige ausgespäht wurden, von denen im Internet Fotos zu finden waren, um die abgebildeten Personen in die schmutzige Geschichte mit hineinzuziehen. So geschah es einer jungen Mutter und ihrem Kleinkind, die einfach nur das Pech hatten, mit einem möglicherweise Verdächtigen verwandt zu sein.

Völlig unschuldige Personen werden so mit kriminellen Machenschaften in Verbindung gebracht und als Verwandte von angeblichen (bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung gilt nach deutschem Recht die Unschuldsvermutung) Verbrechern gebrandmarkt und deren Fotos rechtswidrig auf Schmutzseiten veröffentlicht.

Im aktuellen Fall gehen Personen, die ihrerseits seit geraumer Zeit unter Cybermobbing leiden, davon aus, den Urheber der Aktionen gegen sich identifiziert zu haben und meinen, sich dagegen wehren zu müssen, indem wahllos Angehörige des vermeintlichen Urhebers unter virtuellen Beschuss genommen werden.

Für eine solche Praxis darf es jedoch keine Rechtfertigung geben. Was unterscheidet ein Opfer eigentlich noch von Tätern, wenn es selbst zum Täter wird und seinerseits sogar ganz bewusst völlig unbeteiligte Menschen mobbt, in der Hoffnung, dadurch vielleicht auch einen Verantwortlichen zu treffen?

Bei allem Verständnis für die Situation gemobbter und bestalkter Menschen; wer selbst zum Täter wird, ist ab dem Zeitpunkt kein Opfer mehr und hat für soche kriminellen Taten auch keinerlei Verständnis mehr verdient!

Kategorien:Allgemein Schlagwörter: ,
  1. MW
    März 14, 2012 um 6:48 pm

    Der Blog-Eintrag ist nur solange richtig, solange der Rechtsstaat eingreift. In beschriebenem fall aber, tut der Rechtsstaat nichts, rein gar nichts. Dabei würde es ja reichen, den Beschuldigten zu entlasten indem der wahre Betreiber des CGB ermittelt wird. So ist das „Gegen-Stalking“ Notwehr und bisher äusserst erfolgreich.

  2. März 14, 2012 um 7:02 pm

    Ob „Gegenstalking“ erfolgreich ist oder nicht, ist nicht der Punkt. Werden Familienangehörige und andere Unbeteiligte mit hineingezogen, werden aus früheren Opfern eindeutig Täter. Notwehrrecht gegen Unbeteiligte gibt es glücklicherweise nicht.

  1. No trackbacks yet.

Hinterlasse einen Kommentar