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EU drängt auf Vorratsdatenspeicherung

Seit das Bundesverfassungsgericht vor über einem Jahr die bis dato geltende gesetzliche Regelung zur Vorratsdatenspeicherung gekippt hatte, war wenig Bewegung in dieser Sache erkennbar. Befürworter und Getgner der Vorratsdatenspeicherung liefern sich heftige Grabenkämpfe und sogar die Regierungskoalition ist sich nicht einig. Nun droht aus Brüssel ein Verfahren gegen Deutschland wegen Verletzung des EU-Vertrages. Besonders in FDP Kreisen wird eine Lösung bevorzugt, die in Fällen konkreten Verdachts greift. Der Union, den Sicherheitsbehörden und den meisten EU Staaten geht eine solche Regelung allerdings nicht weit genug.

Gegen eine „kleine“ Lösung spräche vor allem, dass Daten erst ab einem konkreten Verdachtsmoment zur Verfügung stünden und wichtige Zusammenhänge nicht mehr nachvollziehbar wären. Schliesslich muss zu einem konkreten Verdacht bereits etwas vorgefallen sein, das ohne entsprechende Daten jedoch nicht mehr belegt werden könnte. Bereits begangene Taten aus Bereichen der Cyberkriminalität wären hier also ohne Beweismöglichkeit und Opfer ohne Schutz und ohne die Möglichkeit, Ersatz für entstandene Schäden geltend machen zu können.

Gerade in Fällen von Internetkriminalität wie diversen Abzocke- und Betrugsfällen, aber auch gegen immer mehr um sich greifende Fälle von Cybermobbing und Stalking ist eine Möglichkeit, Täter durch Nachweise festnageln zu können, extrem wichtig. Nach geltender Rechtslage können Cyberstalker in vielen noch immer ungehindert und über Jahre ihr Unwesen treiben, da stichhaltige Nachweise für ihre Taten fehlen.

Wie viele einzelne Betroffene, ganze Familien oder gar Unternehmen durch gezielten, aber oft nur extrem schwer nachweisbare Mobbing- und Rufmordkampagnen in Unglück, Ruin oder gar Freitod getrieben wurden, wird sich wohl kaum je klären lassen. Zwar werden immer wieder einzelne Fälle bekannt, allerdings dürfte die Dunkelziffer sehr hoch sein. Medienberichte sprachen hier bereits von jährlich aufkommenden Fällen in sechsstelliger Höhe allein in Deutschland mit steigender Tendenz. Zählt man noch Fälle von Abzocke und Internetbetrügereien hinzu, dürfte bereits etwa jeder Fünfte in Deutschland von irgendeiner Form der Cyberkriminalität betroffen sein.

Das nun drohende Verfahren könnte jedoch wieder Bewegung in die festgefahrene Debatte bringen, denn die EU-Kommission verlangt nach einem Bericht des Spiegel nun „schnellstmöglich“ eine neue gesetzliche Regelung.

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