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Verfahren gegen Stalker wieder aufgenommen

Ein im Herbst 2009 von der zuständigen Staatsanwaltschaft eingestelltes Ermittlungsverfahren gegen einen berüchtigten Internetstalker aus Thüringen ist laut Mitteilung der Staatsanwaltschaft im Januar 2010 wieder aufgenommen worden. Der Wiederaufnahme der Ermittlungen liegt eine richterliche Verfügung zugrunde. Der Stalker steht in dringendem Verdacht, mehrere Personen bereits seit Jahren gezielt über das Internet zu verfolgen und besonders in verschiedenen Internetforen sein Unwesen getrieben haben, in denen er unter einer Vielzahl von Pseudonymen gegen mehrere Betroffene agiert hatte.

Vorgeworfen werden dem Beschuldigten in mittlerweile mehreren gegen ihn eingeleiteten Strafverfahren vor allem Beleidigung und eine Reihe von Urheberrechtsverletzungen. Ob auch weitere angezeigte Delikte tatsächlich Gegenstand derzeitiger Ermittlungen sind, ist nicht bekannt. Hinweise sprechen dafür, dass der Beschuldigte auch mehrere Blogs erstellt und betrieben haben soll, über die jeweils bestimmte seiner Zielpersonen verleumdet, verunglimpft und beleidigt worden sind.

Der Beschuldigte ist auch kein unbeschriebenes Blatt, denn er geriet über Jahre immer wieder in Ermittlungen oder wurde zivilrechtlich auf Unterlassung in Anspruch genommen. So wurde der nach eigenen Angaben mittellose Mann in einem Zivilprozess rechtskräftig auf Unterlassung verurteilt. Im Anschluss tauchten im Internet aber mehrere Beiträge auf, in denen anonym angekündigt wurde, sich von dem Urteil nicht beirren zu lassen. In einem Forum verlautete “wir machen weiter wie es uns beliebt” und sogar der urteilende Richter wurde in jenem im Ausland (Türkei) gehosteten Forum öffentlich verhöhnt als “dementer Kölner Karnevalsrichter”.

Aus Kreisen um den Beschuldigten oder möglicherweise durch diesen selbst verlautete, er wäre von Zahlungen (war zu Schadenersatz gegen den Betroffenen rechtskräftig verurteilt worden) entbunden, da er als Mittelloser eine Eidesstattliche Versicherung abgegeben habe. Parallel sollen Nachforschungen des Betroffenen ergeben haben, dass es Anhaltspunkte dafür gäbe, der bereits zu Unterlassung Verurteilte habe trotz rechtskräftigem Urteil weiter öffentlich gegen den Betroffenen agiert. Als Wiederholungstäter droht nun ein weiteres Strafverfahren und möglicherweise eine Freiheitsstrafe.

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